BHPB informiert 2023-009: Antragsformular PKV 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizlerinnen und Hospizler, mit der heutigen Mail leiten wir Ihnen das aktuelle Antragsformular für die PKV weiter, welches Sie, nach dem Erhalt des Förderbescheides (spätestens 30. Juni 2023) von der AOK, ausfüllen und an den PKV-Verband senden, sofern Sie privat versicherte Personen begleitet haben. Beachten Sie bitte dazu auch
BHPB Schnellinfo: Aktuelles aus der KW 13/01/2023
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizlerinnen und Hospizler, leider verlässt uns eine liebe Kollegin aufgrund einer beruflichen und heimatnahen Umorientierung. Aus diesem Grund suchen wir eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen. Hier finden Sie die Ausschreibung. Viele Grüße Timo Grantz Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Timo Grantz, LL.M. Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis Innere Regensburger Straße
BHPB informiert 2023-006: Änderungen der Coronaregelungen zum 01.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizler, zum 01.03.2023 haben sich die Corona-Regeln sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene wieder geändert. Auf Landesebene werden mit Aufhebung der 17. BayIfSMV alle Einschränkungen abgeschafft. Nach Bundesrecht gilt in einigen Bereichen weiterhin die Maskenpflicht, bspw. in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegheimen. Einen guten Überblick
BHPB informiert 2023-004: Änderungen zur Test- und Maskenpflicht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizler, es gibt Neuigkeiten aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit den Gesundheitsministern der Länder ist vereinbart, dass schon zum 01.03.2023 fast alle Masken- und Testpflichten auslaufen sollen. Lediglich beim Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht noch einige Wochen bestehen. In Bezug auf die Testpflicht ist
BHPB informiert 2023-003: Aktuelle InfSMV und Pressemeldung zu Coronatests
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizler, die rechtlichen Einschränkungen zu den Corona-Regelungen lockern sich immer weiter. Mit dieser „BHPB informiert“ möchten wir Ihnen den aktuellen Stand in Bayern weitergeben. Grundsätzlich ist das Testerfordernis im Infektionsschutzgesetz geregelt, es obliegt den Bundesländern, Ausnahmen zu regeln. Dies tat der Freistaat Bayern mit der aktuellen Änderung der 17.
BHPB informiert 2023-001: Geänderter Ansprechpartner Förderanträge §39a Abs. 2 SGB V
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hospizler, der Antrag auf Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V kann bei einer der folgenden Stellen eingereicht werden: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband, Innere Regensburger Str. 13, 84034 Landshut (BHPV) Freie Wohlfahrtspflege Bayern, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern, Lessingstr. 1, 80336 München (FW Bayern) LV Bayern BVKH, c/o