Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
zum 01.03.2023 haben sich die Corona-Regeln sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene wieder geändert.
Auf Landesebene werden mit Aufhebung der 17. BayIfSMV alle Einschränkungen abgeschafft. Nach Bundesrecht gilt in einigen Bereichen weiterhin die Maskenpflicht, bspw. in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegheimen.
Einen guten Überblick erhalten Sie hier: Coronavirus in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Zur näheren Information haben wir Ihnen außerdem ein Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beigefügt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Landesverband.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen:
Schreiben zu SchutzmaßnahmenaussetzungsV TestV ua_reg