Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
die rechtlichen Einschränkungen zu den Corona-Regelungen lockern sich immer weiter. Mit dieser „BHPB informiert“ möchten wir Ihnen den aktuellen Stand in Bayern weitergeben.
Grundsätzlich ist das Testerfordernis im Infektionsschutzgesetz geregelt, es obliegt den Bundesländern, Ausnahmen zu regeln. Dies tat der Freistaat Bayern mit der aktuellen Änderung der 17. BayIfSMV vom 09.02.2023. Sie gilt ab heute (10.02.2023). Den Text haben wir Ihnen ebenso beigefügt, wie eine Pressemeldung von Gesundheitsminister Holetschek, die die Änderungen erläutert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Landesverband.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen: