Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
der Antrag auf Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V kann bei einer der folgenden Stellen eingereicht werden:
- Bayerischer Hospiz- und Palliativverband, Innere Regensburger Str. 13, 84034 Landshut (BHPV)
- Freie Wohlfahrtspflege Bayern, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern, Lessingstr. 1, 80336 München (FW Bayern)
- LV Bayern BVKH, c/o Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München – AKM, Blutenburgstraße 64, 80636 München,
- Krankenkassenverbände in Bayern bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Herr Christian Bihlmayer, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München
Bitte beachten Sie, dass anstelle von Frau Kollmer nunmehr Herr Bihlmayer (unter oben ersichtlicher Anschrift) die Anträge bearbeitet. Sollten Sie Ihren Förderantrag nicht durch den BHPV oder eine der anderen angegebenen Vertretungen prüfen lassen, sondern ihn direkt an die AOK senden wollen, verwenden Sie bitte die aktualisierte Adresse in München.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Landesverband.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis