Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
anbei erhalten Sie die aktuellen Informationen des DHPV zum Wert pro Leistungseinheit im Jahr 2023 für über §39a Abs. 2 SGB V geförderte ambulante Hospizdienste.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 vorgelegt.
Die Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 40.740,00 Euro. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3.395,00 Euro.
Der Wert pro Leistungseinheit im Rahmen des Förderverfahrens im Jahr 2023 beträgt somit 441,35 Euro (13% der Bezugsgröße).
Bitte beachten Sie, dass die im Referentenentwurf veröffentlichten Rechengrößen erst nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett sowie anschließend im Bundesrat Rechtskraft erlangen. Die Verordnung wird im Bundesrat, wie in den letzten Jahren, erst Ende November bzw. im Dezember Gegenstand der Tagesordnung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bolze
Geschäftsführer
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.