Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder,
mit der dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung haben sich zum 01.07.2022 die Möglichkeiten der kostenfreien/kostenpflichtigen Testungen verändert.
Wir senden Ihnen deshalb das Schreiben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes mit Erläuterungen für die Bereiche stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste und SAPV.
Darüber hinaus erhalten Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 01.07.2022 mit Hinweisen zur Möglichkeit der Selbstauskunft sowie das Formblatt zur Selbstauskunft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesverband.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen:
2022-07-05 DHPV Informationen zur neuen Testverordnung, gültig ab 01.07.2022