Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizlerinnen und Hospizler,
in der Anlage erhalten Sie
- die aktuelle 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sowie ein Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur 16. BayIfSMV
- ein Ablaufdiagramm, in dem wir nochmals versucht haben, die wesentlichen Vorgaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für unser Tätigkeitsfeld, insbesondere auch die Meldepflicht von ungeimpften haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, zu verdeutlichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesverband, der Ihnen gerne weiterhelfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen:
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022