Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
gestern erreichte uns vom DHPV folgende Information:
„Am 25.01.2022 war Ihnen die Handreichung des DHPV zum Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ zugegangen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwischenzeitlich die FAQ zu diesem Thema weiter präzisiert. Die Präzisierung bezieht sich insbesondere auf die Frage der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung nach dem 15.03.2022 wenn ein entsprechender Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis, Nachweis bezüglich einer Kontraindikation) nicht vorgelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund hat der DHPV die Handreichung zu diesem Punkt aktualisiert (s. Frage 19). Zwischenzeitlich haben den DHPV auch Fragestellungen dahingehend erreicht, ob z.B. Vereinsvorstände von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ebenfalls erfasst sind. Nähere Ausführungen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Antwort zu Frage 6 der Handreichung auf Seite 5.“
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen: