Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hospizler,
in unserer Mail vom vergangenen Montag zu aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Corona sind wir am Rande auch auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab 15.03.2022 in Kraft tritt, eingegangen. Mittlerweile hat uns der DHPV eine Handreichung zum Thema geschickt. Nachdem die ambulanten Hospizdienste nicht explizit in den einschlägigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (= Bundesrecht) genannt wurden, hat der DHPV beim BMG eine Klärung herbeigeführt. Das BMG hat nun klar festgelegt, dass ambulante Hospizdienste unter die einrichtungsbezogenen Impfpflicht fallen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang zu dieser Mail.
Unsere angepasste Tabelle legen wir bei.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anlagen:
2022-01-26 15. BayIfSMV, Übersicht
Handreichung_Einrichtungsbezogene-Impfpflicht_EF