Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2.9.2021 ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit der Verordnung haben sich einige Fragen ergeben, zu deren Beantwortung wir uns an das StMGP gewendet haben. Das Antwortschreiben möchten wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben.
Anlage: Anfrage beim StMGP zur 14. BayIfSMV; Antwortschreiben des StMGP
Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an mich und mein Team in der Geschäftsstelle wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Grantz
Geschäftsführer