Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit leiten wir Ihnen eine Bewertung des StMGP zur Durchführung von Selbsthilfegruppe und damit auch Trauergruppen weiter.
Die wesentliche Botschaft des Textes ist, dass Selbsthilfe- und Trauergruppen unter den angegebenen Bedingungen bei einer Inzidenz von über 35 mit 5 Personen (einschließlich der Leitung) durchgeführt werden dürfen. Details entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Mail.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege